Gem. § 158 FamFG
Verfahrensbeistand
In der Weiterbildung zum Verfahrensbeistand werden die notwendigen rechtlichen, pädagogischen und psychologischen Grundlagen vermittelt.
Qualifizierung im Bereich Kinderschutz

Praxisnah erlernen die TeilnehmerInnen anhand von Fallbeispielen die Arbeitsweise eines Verfahrensbeistandes, um ein Kind angemessen in einem familiengerichtlichen Verfahren vertreten zu können.
Inhalte im Einzelnen
Aufklappen, was Sie interessiert.
Ausgangslage
„Das Gericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist“ (§ 158 FamFG Abs. 1). „Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren“ (§ 158 FamFG Abs. 4).
Was das in der Praxis bedeutet
Der Verfahrensbeistand nimmt Kontakt zum Kind auf und beschäftigt sich intensiv mit dem Kindeswillen und den Kindesinteressen. Darüber hinaus führt er Gespräche mit Eltern und ggf. weiteren Bezugspersonen des Kindes, bereitet das Kind auf die richterliche Anhörung vor und begleitet es dorthin. In der gerichtlichen Erörterung ist der Verfahrensbeistand stellvertretend für das Kind anwesend, erstattet Bericht und wirkt an einer einvernehmlichen Lösung mit.
Termine
Nächster Durchgang
auf Anfrage
Wir stimmen die Daten mit den Teilnehmenden ab und setzen sie hier ein, sobald der Durchgang steht.
Nach Terminen fragenSeminarinfos
- Format
- Hybrid — Präsenzmodule und Online-Abendtermine
- Online-Module
- Je 3 Abendtermine, 19:00 – 21:30 Uhr
Verfahrensbeistand für Ihr Haus
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